Rechtlicher Aspekt der Behandlung



Als Heilpraktikerin bin ich angehalten eine Behandlung nach den Therapievorgaben der jeweiligen Fachgesellschaften durchzuführen. Das heißt, es ist mir rechtlich nicht erlaubt schulmedizinische Behandlungen und Therapievorgaben auszusetzen.

 

Grundsätzlich sehe ich jedoch die Rolle des Heilpraktikers als kompetenten Ratgeber in Bezug auf die Behandlung vorliegender Erkrankungen. In dieser Funktion kläre ich den Patienten über die möglichen Handlungsoptionen auf.  Die etwaige Entscheidung des Patienten gegen die Therapieempfehlungen der Fachgesellschaften, deren Gültigkeit durch aufgezeigte Handlungsoptionen keinesfalls außer Kraft gesetzt sind, kann nur in dessen Eigenverantwortung auf eigenen Wunsch und in Absprache mit seinen behandelnden Therapeuten durchgeführt werden.

 

Therapieverlauf

Die Patienten werden darauf hingewiesen, dass im Bezug auf die unternommenen therapeutischen Maßnahmen keine Heilversprechen gemacht werden können.

Wie bei der homöopathischen Behandlung von Krankheiten bekannt ist, kann es auch bei meiner verordneten Therapie zu symptomatischen Reaktionen kommen, die vom Patienten als subjektive Symptomverstärkung empfunden werden können.

 

Die Patienten werden ferner darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Behandlungsmethoden handelt, die nach derzeitigen Kriterien als wissenschaftlich (im Sinne der Schulmedizin) erwiesen gelten und somit außerhalb des (bislang geltenden schulmedizinischen) wissenschaftlichen Standards liegen.

 


Diagnostik und Therapie. 

» Symptomatische Beschwerden

» Regulationsstörungen

»Systemische Verstrickungen

 

 

 

Dipl.-Ing. Michaela Waigel

Heilpraktikerin